
Einladung zur Bierwanderung



Die Gefahrstoffkennzeichnung ist ein Thema, das auf den ersten Blick mit unserem Alltag vermeintlich nicht viel zu tun hat. Doch dies täuscht, denn tatsächlich kommen wir alle täglich mit Gefahrstoffen in Kontakt. Sei es im Haushalt, in der Freizeit, beim Heimwerken oder bei der Ausübung des Hobbys. Es ist also wichtig, Bescheid zu wissen. Um schnell zu erkennen, welche Produkte Gefahrstoffe enthalten, sind auf deren Verpackungen und Flaschen Piktogramme aufgedruckt. Sie geben auf einen Blick Auskunft darüber, dass und welche Gefahren für unsere Gesundheit oder die Umwelt bestehen können.
Durch eine EU Verordnung haben sich die Ihnen sicherlich bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU-Einheitliche Symbolik geändert.
Teilweise wurden die bisherigen Symbole für die Gefahrstoffkennzeichnung lediglich optisch überarbeitet. Es gibt jedoch auch drei völlig neue Piktogramme:
Neu sind außerdem zwei Signalwörter:
Eines der bisher verwendeten Symbole entfällt völlig:
das schwarze Andreaskreuz im orangefarbenen Feld. An seine Stelle tritt – je nach Gefahreneinstufung – das Piktogramm „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „Ausrufezeichen“ und in Ausnahmefällen sogar der „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“.
Hier haben wir für Sie alle Zeichen aufgelistet und erklärt.
Von allen Produkten, die das Piktogramm „Explodierende Bombe“ tragen, geht die Gefahr einer Explosion aus. Das heißt, diese Produkte enthalten
Allen diesen Stoffen und Gemischen ist gemeinsam, dass sie
Von allen Produkten, die das Piktogramm „Flamme“ tragen, geht eine so genannte physikalische Gefahr aus. Das heißt, die enthaltenen chemischen Stoffe (entzündbare Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe) entzünden sich:
Sind Produkte als „extrem entzündbar“ gekennzeichnet, liegt ihr Flammpunkt bereits bei weniger als 23°C und ihr Siedepunkt bei höchstens 35 °C!
Produkte mit dem Piktogramm „Flamme über einem Kreis“ enthalten
Produkte mit dem Piktogramm „Gasflasche“ enthalten unter Druck stehende Gase. Diese Gase können
Produkte, die mit dem Piktogramm „Ätzwirkung“ gekennzeichnet sind, können zweierlei Auswirkungen haben:
Sobald ein Produkt mit dem Piktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen gekennzeichnet ist, besteht die Gefahr der Vergiftung (akute Toxizität).
Tritt die schädliche Wirkung ein, wenn ein Stoff oder ein Gemisch
Die Vergiftung kann bereits – stoffabhängig – nach einmaligem Kontakt oder erst nach mehrmaligen Kontakt stattfinden.
Das Piktogramm „Ausrufezeichen“ warnt davor, dass bereits bei einereinmaligen und kurzzeitigen Verwendung Gesundheitsschäden auftreten können. Es kann aber auch bedeuten, dass eine besonders große Gefahr vorliegt, allerdings erst bei länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt. Ausrufezeichen heißt in jedem Fall, dass besondere Aufmerksamkeit geboten ist. Denn schon beim ersten Kontakt kann der Stoff:
In Kombination mit dem Piktogramm „Ätzwirkung“ oder „Gesundheitsgefahr“ bedeutet das Ausrufezeichen, dass beim Einatmen oder Verschlucken die akute Gefahr von Atemwegsreizungen, -verätzungen oder -sensibilisierungen besteht.
Von allen Produkten, die das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ tragen, kann eine gesundheitsschädliche Wirkung drohen. Durch Schlucken, Einatmen oder über den direkten Kontakt mit der Haut rufen bestimmte chemische Stoffe unter Umständen akute oder chronische Gesundheitsschäden hervor. Nicht immer machen sich diese sofort bemerkbar: Manchmal reagiert der Körper bereits nach wenigen Minuten (zum Beispiel mit Atembeschwerden), manchmal treten die Folgen aber auch erst nach Jahren ein, etwa in Form einerKrebserkrankung.
Und noch etwas unterscheidet die gesundheitsgefährdenden Stoffe voneinander: Einige entfalten ihre schädliche Wirkung bereits beim einmaligen Kontakt, bei anderen braucht es den mehrmaligen Kontakt.
Produkte, die das Piktogramm „Umwelt“ tragen, sind akut gewässergefährdend oder chronisch gewässergefährdend. Letztendlich werden sie dadurch auch für den Menschen gefährlich, der zum Beispiel über die Nahrungsmittelkette – mit einer gewissen Zeitverzögerung – die gesundheitsschädlichen Stoffe aufnimmt.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.schutzschild.bayern.de und www.gewerbeaufsicht.bayern.de
Der Feuerwehrverein Eisingen plant eine Bierwanderung am 20.07.2013.
Haltet euch den Termin frei, mehr Informationen folgen bald!


Das 1976 in Dienst gestellte LF 8 wird durch ein TSF-W ersetzt
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Eisingen (Landkreis Würzburg) für den Kauf einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 sowie eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Beschaffung genehmigt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden bei der Freiwilligen Feuerwehr Eisingen eine alte Tragkraftspritze TS 8/8 sowie ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 jeweils mit Baujahr 1976 ersetzt.
Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einem Gewicht von maximal 200 kg sind sie von 4 Feuerwehrleuten durchaus zu tragen. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 kann bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute fördern. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.
Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W dient überwiegend der Brandbekämpfung. Es kann eine Feuerwehrstaffel mit sechs Feuerwehrmännern oder –frauen sowie eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe von neun Feuerwehrleuten einschließlich des umluft-unabhängigen Atemschutzes aufnehmen und muss mit einem Löschwasserbehälter von 500 Litern Inhalt ausgestattet sein.
Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb der Tragkraftspritze und des Tragkraftspritzenfahrzeugs schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und beträgt derzeit für eine Tragkraftspritze PFPN 10-1000 3.800 Euro und für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 30.500 Euro.
(Quelle: Regierung von Unterfranken)
Rettungsgasse in Österreich, selbes System wie in Deutschland
Immer wieder wird es den Rettungskräften auf Autobahnen erschwert, bei Stau schnell an die Einsatzstellen zu gelangen. Dabei ist es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 11 Abs. 2 klar geregelt.
„Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahnen, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden, wenn der Verkehr stockt.“
Demnach haben Fahrzeuge schon bei der Bildung eines Verkehrsstaus sich so zu verhalten bzw. einzuordnen, dass man jederzeit eine Rettungsgasse bilden kann. Die Rettungsgasse ist solange frei zu halten, bis der Verkehr wieder an der Unfallstelle vorbeigelaufen ist.
Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute,
die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht.
Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden.
Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.