Freiwillige Feuerwehr Eisingen
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Aktuelle News - Seite 15

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Deutschland zieht nach: Warnweste gehört in jedes Auto

WarnwesteDer Bundesrat hat eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt damit dem Vorbild seiner Nachbarstaaten. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich laut ADAC zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und – ebenso wie das Warndreieck – mitführen. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.

Quelle: ADAC

Vollsperrung der B27 am Sonntag 20.10.2013

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Am kommenden Sonntag, den 20.10.2013 ist die B27 zwischen dem Autobahnanschluss Kist und dem Abzweig nach Eisingen vollständig gesperrt. Der Verkehr aus Richtung Würzburg kommend wird ab Höchberg über die B8 und aus Kist über Reichenberg bzw. die Autobahn A3 umgeleitet.
Für die restliche Bauzeit wird der Verkehr ohne Ampelschaltung als Wanderbaustelle einspurig geregelt.

Unfallfrei durch Herbst und Winter

Winter Der Herbst zeigt sich momentan noch von seiner angenehmen Seite. Auf alle Verkehrsteilnehmer kommen jedoch in der nächsten Zeit die wiederkehrenden Herausforderungen dieser Jahreszeit und insbesondere des nahenden Winters zu. Regen, Nebel und schlechte Sicht machen es erforderlich, sich auf die veränderten Straßen- und Verkehrsverhältnisse einzustellen. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug daher fit für den Winter machen. Die unterfränkische Polizei wartet erneut mit nützlichen Tipps für die Verkehrsteilnehmer auf, damit diese sicher in die Wintersaison starten.

Mit „Profil“ sicher ans Ziel

Die Polizei rät dazu, rechtzeitig Winterreifen mit ausreichendem Profil aufzuziehen und damit nicht bis zum ersten Schneefall zu warten. Bereits bei niedrigen Plus-Graden reduziert sich bei Sommerreifen, auf Grund ihrer härteren Gummimischung, die Haftung auf der Straße. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge zudem nur noch am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit M+S Reifen oder „Ganzjahresreifen“ ausgerüstet sind. Solche Reifen sind mit einem Schneeflockensymbol oder mit einem Berg und einer Schneeflocke gekennzeichnet. Bei Zuwiderhandlungen stehen Bußgelder zwischen 40 Euro und 120 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg im Raum. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Fachleute raten jedoch zu einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern, denn nur so haben die Lamellen noch die richtige Griffigkeit und Bodenhaftung.

Sicherheit mit Durchblick

Autofahrer sollten Scheinwerfer auf ihre einwandfreie Funktionsfähigkeit überprüfen. Denn gerade in der „dunklen“ Jahreszeit ist es wichtig, frühzeitig Verkehrshindernisse zu erkennen. Um aber auch von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig gesehen zu werden sind intakte Scheinwerfer notwendig. Durch korrekt eingestellte Scheinwerfer reduziert sich zudem die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Sorgen Sie auch dafür, dass sich ausreichend Frostschutzmittel im Flüssigkeitsbehälter der Scheibenwaschanlage befindet und kontrollieren Sie den Zustand der Wischerblätter.

Veränderte Bedingungen fordern aufmerksames Fahren

Winter bei Nacht

Autofahrer sollten auch ihre Fahrweise den veränderten Umständen anpassen. Durch die Wetterverhältnisse verschlechtern sich oft auch die Fahrbahnbedingungen. So kann sich der Bremsweg auf nasser Straße fast verdoppeln und auch die Haftung der Reifen nimmt ab. Passen Sie daher ihre Geschwindigkeit den äußeren Faktoren wie Witterung und Straßenzustand an und planen Sie lieber etwas mehr Zeit für ihre Fahrten ein.

Die Straße „schluckt“ zum Teil das Licht der Scheinwerfer und gerade Fußgänger werden in der Dunkelheit schwer erkannt. Vorausschauendes und aufmerksames Fahren ist hier höchstes Gebot. Rechnen Sie als Autofahrer mit dunkel gekleideten Fußgängern oder Fahrradfahrern. Diesen wird dringend das Tragen von heller und am besten reflektierender Kleidung empfohlen.

Fahren sie bei schlechter Sicht, etwa bei Nebel, Regen oder Schneefall, auch am Tag mit Abblendlicht. Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblichen Sichtbehinderungen eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte darf man gar erst bei Sichtbehinderungen durch Nebel und einer Sichtweite von weniger als 50 Metern aktivieren.

Achtung Wildwechsel!

Auf Landstraßen mit waldreichen Streckenabschnitten oder auf Straßen, die an Wäldern vorbeiführen, besteht die Gefahr, dass Wildtiere die Fahrbahn überqueren. Daher sollte dort immer mit erhöhter Aufmerksamkeit gefahren werden. Dies gilt besonders für Strecken, die mit dem Verkehrszeichen „Wildwechsel“ gekennzeichnet sind.

 


Quelle: PP Unterfranken

Bilder: tz-online.de, br.de

Schornsteinbrand – Was nun?

FotoSchornsteinbrandWährend der kalten Jahreszeit wird wieder vermehrt mit Holz im heimischen Kamin- oder Kachelofen geheizt. Unter gewissen Umständen kann es auch in der heutigen Zeit beim Heizen mit festen Brennstoffen zum Schornsteinbrand kommen!

Wir möchten deshalb Aufklärungsarbeit leisten, um Schornsteinbrände gar nicht erst entstehen zu lassen und das richtige Verhalten im Brandfall aufzuzeigen.

Hart- oder Glanzruß im Schornstein sind Auslöser die einen Schornsteinbrand begünstigen. Sie entstehen dadurch, dass die Brennstoffe Holz und Torf, aber auch Rohbraunkohle, verhältnismäßig viele Bestandteile haben die zur Teerbildung neigen. Es handelt sich hier um Kohlenwasserstoffe, welche im Normalfall in den Feuerstätten verbrannt werden.

Ursachen für die Entstehung von Hart- oder Glanzruß können sein:

  • feuchte Brennstoffe

  • ungeeignete Feuerstätten

  • falsche Bedienung

  • falscher Brennstoff für die Feuerstätte

  • Verbrennungsluftmangel

  • Unterschreitung des Taupunktes der Abgase

  • Falsche Brennstoffstückigkeit (Größe)

Die festen Rußschichten und Teerbeläge im Schornstein sind noch besser brennbar als der eingesetzte Brennstoff, weil sie keine Feuchtigkeit und sonstige nichtbrennbare Bestandteile mehr enthalten, welche sonst im Brennstoff gebunden sind.

Ursachen für die Entstehung von unkontrollierten Schornsteinbränden:

Bei der Verbrennung langflammiger Brennstoffe oder verbrennen von Nadelhölzern werden häufig Funken über die Züge der Feuerstätte in den Schornstein getragen, diese können dann die Rußschicht (Glanzruß) im Schornstein entzünden. Es kommt zum Schornsteinbrand!

Woran erkennt man einen Schornsteinbrand?

  • Flammen lodern aus der Schornsteinmündung

  • starker Funkenflug ist zu beobachten

  • erhebliche Rauch- und Geruchsbelästigung

  • die Schornsteinwangen erwärmen sich

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

  • Feuerwehr Notruf 112 benachrichtigen

  • Schornsteinfeger informieren

  • Keinesfalls mit Wasser löschen!

  • Auf Feuerwehr und Schornsteinfeger warten

  • Brennbare Gegenstände vom Schornstein abrücken

Es sei noch erwähnt, dass die Temperatur bei einem Schornsteinbrand zwischen 1000 °C und 1300 °C beträgt! Deshalb niemals Wasser verwenden! Durch die Änderung des Aggregatzustandes – von flüssig in gasförmig – würde aus Wasser Dampf werden:

Ein 10 l Eimer mit Wasser würde 17000 l Dampf ergeben! Durch diesen enormen Druck, der dann entsteht, würde der Schornstein auseinandergedrückt werden.

Die Feuerwehr bzw. der anwesende Schornsteinfeger lassen den Schornstein kontrolliert ausbrennen, wobei der Schornsteinquerschnitt durch ein spezielles hitzebeständiges Kehrgerät, durch ableinen, frei gehalten wird.

Anschließend muss der Schornstein, die an den Schornstein angeschlossenen Feuerstätten und die angrenzenden Räume auf ihre Feuersicherheit geprüft werden.

Um diese Aufregung in ihrem Hause zu vermeiden, verheizen sie in Ihrer Feuerstätte nur raucharme, zugelassene und ausreichend trockene Brennstoffe.

Welche das sind und wie man Holz am besten trocknet, darüber informiert Sie Ihr zuständiger Schornsteinfeger gerne!

Reservierte Parkplätze für Einsatzkräfte

In den letzten Jahren stellten wir fest, dass insbesondere bei laufenden Veranstaltungen in und um die Erbach Halle herum nicht genügend Parkplätze für Feuerwehrangehörige zur Verfügung standen.

Die Parksituation stellte vor allem bei Einsätzen ein enormes Problem dar, da die Kameraden und Kameradinnen gezwungen waren auf dem Vorplatz des Gerätehauses zu parken. Hierbei entsteht eine nicht unbeachtliche Gefahr für alle Einsatzkräfte, weil die Anfahrt weiterer Feuerwehrangehöriger und die Abfahrt von bereits ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen durch die Einfahrt zum Vorplatz passiert.

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Wir erkannten das Problem und sahen hier Handlungsbedarf.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt für eine Feuerwehr unserer Größe eine Anzahl von 25 PKW Stellplätzen. Wir sind uns darüber im klaren, dass eine so hohe Anzahl an Stellplätzen nicht problemlos zur Verfügung gestellt werden kann.

Daher entschieden wir uns bei der Gemeinde einen Antrag auf mindestens 6 Stellplätze für Einsatzkräfte zu stellen, da die Erfahrung der letzten Jahre zeigte, dass dies die Parksituation erheblich verbessern würde.

In der Gemeinderatssitzung am 19.07.2013 beschloss der Gemeinderat unserem Antrag statt zu geben. (Beschluss im Mitteilungsblatt Nr 38-39/2013)

 

Das heißt, dass auf dem Parkplatz der Erbach Halle ab sofort sechs Parkplätze für Einsatzkräfte der Feuerwehr Eisingen reserviert sind.

Wir bedanken uns beim Gemeinderat für diese Entscheidung und bitten alle unsere Mitbürger diese Parkplätze für Einsatzkräfte frei zu halten!

Helfen Sie uns Ihnen zu helfen!