Freiwillige Feuerwehr Eisingen

Wussten Sie schon...?

Achten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges darauf, dass Sie nicht auf einem Hydrantendeckel stehen. Diese in der Straße eingelassenen Wasserentnahmestellen erkennen Sie an ihrer ovalen Form.

Volksentscheid zur Änderung der Bayerischen Verfassung am 15. September 2013 – Förderung des Ehrenamts soll Staatsziel werden.


Gemeinsam mehr erreichen – gemeinsam sind wir stark!

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„Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“ – so soll es in Zukunft in der bayerischen Verfassung stehen und dem Ehrenamt mehr Gewicht verleihen.

Bei der Landtagswahl am 15. September 2013 entscheiden die Wählerinnen und Wähler nicht nur über die zukünftige Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern – per Volksentscheid – auch über fünf neue Staatsziele, die künftig Verfassungsrang erhalten sollen.

So will unter anderem eine Initiative, bestehend aus Mitgliedern fast aller Fraktionen des Bayerischen Landtags, erreichen, dass in Artikel 121 der Verfassung des Freistaats Bayern die Förderung des Ehrenamts als Staatsaufgabe aufgenommen wird. Bisher verpflichtet der Artikel 121 lediglich alle Bürger zur Übernahme von Ehrenämtern, insbesondere als Vormund, Waisenrat, Jugendpfleger oder Schöffe. Nun soll er um den Satz „Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl“ ergänzt werden.

Demografischer Wandel, Globalisierung, Migration und eine sich zunehmend verändernde Familienstruktur werden in der Begründung als Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels angeführt, der gemeinsamer beherzten Bemühungen von Staat und Gesellschaft bedarf. In einer aktiven Bürgergesellschaft gestalten die Menschen durch ihr freiwilliges bürgerschaftliches Engagement das Gemeinwesen nach Kräften mit und bereichern es. Dadurch tragen sie zu einer menschlichen und solidarischen Gesellschaft bei und festigen das demokratische Gemeinwesen.

Aus diesem Grund soll die ausdrückliche Regelung zur Förderung des Ehrenamts in die Verfassung des Freistaates Bayern aufgenommen werden. Der Antrag kam auf Initiative der Freien Wähler zustande und wurde am 10. Dezember 2012 in den Landtag eingebracht. Er wurde unterstützt durch die Fraktionen der CSU, SPD und der FDP.

Aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. (LFV Bayern) ist es durchaus wünschenswert, richtig und von Bedeutung, die Förderung des Ehrenamts in die Verfassung des Freistaats Bayern aufzunehmen. Das Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren ist ein besonderes Ehrenamt mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr. Dieses sicherheitsrelevante Ehrenamt muss noch stärker gefördert werden, nicht zuletzt auch deshalb, um weiter Jugendliche, Männer und Frauen, egal welcher Altersgruppe zu motivieren und zum Mitmachen zu bewegen. „Nur so werden wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch in Zukunft in Bayern das weltweit am engsten geflochtene Sicherheitsnetz vorhalten können.“, so Alfons Weinzierl, Vorsitzender des LFV Bayern.

Das letzte Wort haben die Bürger – Hintergrund

Für eine Änderung der bayerischen Verfassung bedarf es, trotz der sicheren Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag, eines Volksentscheides. In Bayern muss über jedes verfassungsändernde Gesetz per Volksentscheid abgestimmt werden. Die fünf Verfassungsänderungen, eine betrifft die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“, werden in getrennten Abstimmungen den Wählern vorgelegt.

Stimmen Sie im Volksentscheid ab und beteiligen Sie sich an den politischen Entscheidungen im Freistaat Bayern!


Quelle: LFV Bayern e.V.