Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.
Neu aufgenommen wurde:
– 1 14-teiliges Fertigpflasterset,
– 1 Verbandpäckchen K,
– 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
Gestrichen wurde:
– 1 Verbandpäckchen M,
– 1 Verbandtuch BR,
– 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
– die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden
Quelle: ADAC