Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Sirenenprobe am 16.12.2008
16. Dezember 2008, 14:27 Uhr
Gegen 14:00 Uhr fand heute eine weitere Sirenenprobe statt um eine Funktion der neuen Hallentore zu testen.