Freiwillige Feuerwehr Eisingen
Erfahren Sie mehr...

Wussten Sie schon...?

In 11 der 16 Bundesländern sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben. Bayern zählt seit 2013 auch dazu.

Regierung von Unterfranken erteilt der Gemeinde Eisingen „Grünes Licht“ für die Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr Eisingen

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Eisingen (Landkreis Würzburg) für den Kauf eines Hilfeleistungssatzes (HLS) für die Freiwillige Feuerwehr Eisingen die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Beschaffung genehmigt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein älterer Hilfeleistungssatz, Baujahr 1999, ersetzt.

Rettungssätze zur technischen Hilfeleistung (kurz: Hilfeleistungssätze-HLS) dienen vornehmlich zur Rettung von eingeklemmten Personen, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Konkret handelt es sich um Geräte zur Rettung von Personen aus Fahrzeugen (z.B. Rettungsschere, Rettungszylinder, Spreizer usw.). Mit der Rettungsschere werden im Einsatzfall Fahrzeugteile, zum Beispiel das Fahrzeugdach, abgeschnitten. Mit dem Spreizer und den Rettungszylindern werden Zugangsöffnungen geschaffen. Moderne, neueste Hilfeleistungssätze tragen zudem der aktuellen Bauweise von Fahrzeugen Rechnung, die immer robuster werden.

Grundlage der vorgenannten Förderung ist ein aktuelles Sonderförderprogramm des Freistaates Bayern zur Ersatzbeschaffung von Rettungsgeräten der Feuerwehren. Die Fördermittel stammen aus der Feuerschutzsteuer und wurden im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bereitgestellt. Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb des Hilfeleistungssatzes schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung beträgt derzeit maximal 6.000 Euro.