Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Guten Rutsch!
30. Dezember 2007, 23:22 Uhr
Die Freiwillige Feuerwehr Eisingen
wünscht
allen Kameraden und Kameradinnen
ein Einsatzarmes und Erfolgreiches Jahr 2008