Freiwillige Feuerwehr Eisingen

Wussten Sie schon...?

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Generalversammlung des Feuerwehrvereins Eisingen

Einladung zur Generalversammlung des Feuerwehrvereins Eisingen

Am: Freitag, 27. Januar 2012
Um: 19.30 Uhr
Ort: Schulungsraum FWGH

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des 1.Vorsitzenden
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Revisoren, Entlastung
6. Grußworte
7. Bericht des 1.Kommandanten
8. Berichte der Gruppenführer / Jugendwartin
9. Ausblick Aktivitäten 2012
10. Anträge, Verschiedenes

 

Jedes Mitglied kann bis spätestens 7 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden Anträge einreichen.

Auf zahlreiches Erscheinen freut sich

Die Vorstandschaft