Freiwillige Feuerwehr Eisingen
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Wussten Sie schon...?

Seit Beginn 2013 sind Rauchmelder für Neubauten in Bayern verpflichtend. Für bestehende Wohnräume gilt eine Übergangsfrist bis 2017.

Einladung zur Generalversammlung des Feuerwehrvereins Eisingen

Am: Freitag, 23. Januar 2015
Um: 19.30 Uhr
Ort: Schulungsraum FWGH
 
Tagesordnung:
 
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht der Revisoren, Entlastung
6. Grußworte
7. Bericht des 1. Kommandanten
8. Berichte der Gruppenführer / Jugendwartin
9. Ausblick Aktivitäten 2015
10. Anträge, Verschiedenes
 
Jedes Mitglied kann bis spätestens 7 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden Anträge einreichen.
 
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich
 
Die Vorstandschaft