Freiwillige Feuerwehr Eisingen
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Beschaffung TSF-W genehmigt

Gute Nachricht für die Gemeinde Eisingen: Regierung von Unterfranken erteilt der Gemeinde Eisingen „Grünes Licht“ für die Beschaffung einer Tragkraftspritze und eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Eisingen

LF 8 Frontansicht

Das 1976 in Dienst gestellte LF 8 wird durch ein TSF-W ersetzt

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Eisingen (Landkreis Würzburg) für den Kauf einer Tragkraftspritze PFPN 10-1000 sowie eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W die – förderrechtlich bedeutsame – vorzeitige Beschaffung genehmigt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden bei der Freiwilligen Feuerwehr Eisingen eine alte Tragkraftspritze TS 8/8 sowie ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 jeweils mit Baujahr 1976 ersetzt.

Tragkraftspritzen sind mobile Feuerlöschkreiselpumpen, die zusätzlich zu den fest eingebauten Fahrzeugpumpen als Einschubgeräte in einigen Löschfahrzeugen mitgeführt werden. Bei einem Gewicht von maximal 200 kg sind sie von 4 Feuerwehrleuten durchaus zu tragen. Die Tragkraftspritze PFPN 10-1000 kann bei einem Ausgangsdruck von 10 bar 1.000 Liter Wasser pro Minute fördern. Tragkraftspritzen werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn eine Wasserentnahmestelle – z.B. ein Bach oder Teich – mit dem Löschfahrzeug nicht direkt anzufahren ist. Sie können auch als Verstärkerpumpe bei Wasserförderungen über längere Strecken eingesetzt werden, wenn das Löschfahrzeug nicht an der Pumpstation verbleiben soll.

Das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W dient überwiegend der Brandbekämpfung. Es kann eine Feuerwehrstaffel mit sechs Feuerwehrmännern oder –frauen sowie eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe von neun Feuerwehrleuten einschließlich des umluft-unabhängigen Atemschutzes aufnehmen und muss mit einem Löschwasserbehälter von 500 Litern Inhalt ausgestattet sein.

Mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung kann der beabsichtigte Erwerb der Tragkraftspritze und des Tragkraftspritzenfahrzeugs schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und beträgt derzeit für eine Tragkraftspritze PFPN 10-1000 3.800 Euro und für das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 30.500 Euro.

 

(Quelle: Regierung von Unterfranken)