Die Gefahrstoffkennzeichnung ist ein Thema, das auf den ersten Blick mit unserem Alltag vermeintlich nicht viel zu tun hat. Doch dies täuscht, denn tatsächlich kommen wir alle täglich mit Gefahrstoffen in Kontakt. Sei es im Haushalt, in der Freizeit, beim Heimwerken oder bei der Ausübung des Hobbys. Es ist also wichtig, Bescheid zu wissen. Um schnell zu erkennen, welche Produkte Gefahrstoffe enthalten, sind auf deren Verpackungen und Flaschen Piktogramme aufgedruckt. Sie geben auf einen Blick Auskunft darüber, dass und welche Gefahren für unsere Gesundheit oder die Umwelt bestehen können.
Neue Piktogramme
Durch eine EU Verordnung haben sich die Ihnen sicherlich bekannten Symbole in Schwarz auf Orangem Hintergrund zu einer EU-Einheitliche Symbolik geändert.
Teilweise wurden die bisherigen Symbole für die Gefahrstoffkennzeichnung lediglich optisch überarbeitet. Es gibt jedoch auch drei völlig neue Piktogramme:
- die Gasflasche
- das Ausrufezeichen
- das Piktogramm für Gesundheitsgefahren
Neu sind außerdem zwei Signalwörter:
- ACHTUNG gibt an, dass es sich um eine weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
- GEFAHR bedeutet, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
Eines der bisher verwendeten Symbole entfällt völlig:
das schwarze Andreaskreuz im orangefarbenen Feld. An seine Stelle tritt – je nach Gefahreneinstufung – das Piktogramm „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „Ausrufezeichen“ und in Ausnahmefällen sogar der „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“.
Was bedeuten die Zeichen?
Hier haben wir für Sie alle Zeichen aufgelistet und erklärt.
Explodierende Bombe
Von allen Produkten, die das Piktogramm „Explodierende Bombe“ tragen, geht die Gefahr einer Explosion aus. Das heißt, diese Produkte enthalten
- explosive Stoffe oder
- Gemische und Erzeugnisse, die Explosivstoff enthalten oder
- selbstzersetzliche Stoffe und Gemische oder
- organische Peroxide (Bezeichnung für eine Gruppe chemischer Stoffe)
Allen diesen Stoffen und Gemischen ist gemeinsam, dass sie
- durch Schlag oder
- Reibung oder
- Feuer oder
- eine andere Zündquelle zur Explosion gebracht werden
Flamme
Von allen Produkten, die das Piktogramm „Flamme“ tragen, geht eine so genannte physikalische Gefahr aus. Das heißt, die enthaltenen chemischen Stoffe (entzündbare Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe) entzünden sich:
- durch den Kontakt mit Feuer
- durch den Kontakt mit Sauerstoff
- durch eine chemische Eigenreaktion
Sind Produkte als „extrem entzündbar“ gekennzeichnet, liegt ihr Flammpunkt bereits bei weniger als 23°C und ihr Siedepunkt bei höchstens 35 °C!
Flamme über einen Kreis
Produkte mit dem Piktogramm „Flamme über einem Kreis“ enthalten
- entzündend wirkende Gase oder
- entzündend wirkende Flüssigkeiten oder
- entzündend wirkende Feststoffe
Gasflasche
Produkte mit dem Piktogramm „Gasflasche“ enthalten unter Druck stehende Gase. Diese Gase können
- verdichtet
- verflüssigt
- tiefgekühlt verflüssigt sowie
- gelöst sein
Ätzwirkung
Produkte, die mit dem Piktogramm „Ätzwirkung“ gekennzeichnet sind, können zweierlei Auswirkungen haben:
- die ätzende Wirkung betrifft die Haut, die Augen und die Schleimhäute
- die ätzende Wirkung bezieht sich nicht auf Menschen, sondern nur auf Metalle: es lässt sie korrodieren
Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Sobald ein Produkt mit dem Piktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen gekennzeichnet ist, besteht die Gefahr der Vergiftung (akute Toxizität).
Tritt die schädliche Wirkung ein, wenn ein Stoff oder ein Gemisch
- geschluckt,
- berührt oder
- insgesamt vier Stunden lang eingeatmet wird, spricht man von akuter Toxizität.
Die Vergiftung kann bereits – stoffabhängig – nach einmaligem Kontakt oder erst nach mehrmaligen Kontakt stattfinden.
Ausrufezeichen
Das Piktogramm „Ausrufezeichen“ warnt davor, dass bereits bei einereinmaligen und kurzzeitigen Verwendung Gesundheitsschäden auftreten können. Es kann aber auch bedeuten, dass eine besonders große Gefahr vorliegt, allerdings erst bei länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt. Ausrufezeichen heißt in jedem Fall, dass besondere Aufmerksamkeit geboten ist. Denn schon beim ersten Kontakt kann der Stoff:
- bei direkter Berührung mit der Haut eine Hautreizung oder Hautallergie hervorrufen
- beim Einatmen die Atemwege reizen und entzünden (jedoch nur vorübergehend, also mit reversibler Wirkung)
- beim Einatmen eine betäubende Wirkung besitzen
- beim direktem Kontakt mit den Augen eine Augenreizung hervorrufen
In Kombination mit dem Piktogramm „Ätzwirkung“ oder „Gesundheitsgefahr“ bedeutet das Ausrufezeichen, dass beim Einatmen oder Verschlucken die akute Gefahr von Atemwegsreizungen, -verätzungen oder -sensibilisierungen besteht.
Gesundheitsgefahr
Von allen Produkten, die das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ tragen, kann eine gesundheitsschädliche Wirkung drohen. Durch Schlucken, Einatmen oder über den direkten Kontakt mit der Haut rufen bestimmte chemische Stoffe unter Umständen akute oder chronische Gesundheitsschäden hervor. Nicht immer machen sich diese sofort bemerkbar: Manchmal reagiert der Körper bereits nach wenigen Minuten (zum Beispiel mit Atembeschwerden), manchmal treten die Folgen aber auch erst nach Jahren ein, etwa in Form einerKrebserkrankung.
Und noch etwas unterscheidet die gesundheitsgefährdenden Stoffe voneinander: Einige entfalten ihre schädliche Wirkung bereits beim einmaligen Kontakt, bei anderen braucht es den mehrmaligen Kontakt.
Umweltgefahr
Produkte, die das Piktogramm „Umwelt“ tragen, sind akut gewässergefährdend oder chronisch gewässergefährdend. Letztendlich werden sie dadurch auch für den Menschen gefährlich, der zum Beispiel über die Nahrungsmittelkette – mit einer gewissen Zeitverzögerung – die gesundheitsschädlichen Stoffe aufnimmt.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.schutzschild.bayern.de und www.gewerbeaufsicht.bayern.de