Wussten Sie schon...?

Unterlassene Hilfeleistung - z. B. bei Verkehrsunfällen - kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Galerie: Hochseilgarten (13.&14.05.2006)

Galerie: "Hochseilgarten (13.&14.05.2006)"

Besuch im Hochseilgarten der Jugendfeuerwehr zusammen mit der JF Hettstadt