Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Galerie: Übung im Kindergarten 2005
Galerie: "Übung im Kindergarten 2005"
Übung im Eisinger Kindergarten zum Abschluss der Brandschutzerziehung 2005