Wussten Sie schon...?

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Galerie: Autowaschaktion Weltjugendtag 2005 (02.04.2005)

Galerie: "Autowaschaktion Weltjugendtag 2005 (02.04.2005)"